Ope­ra­ti­on des Band­schei­ben­vor­falls der Halswirbelsäule

Band­schei­ben­vor­fäl­le der Hals­wir­bel­säu­le sind sel­te­ner als im Len­den­be­reich. Schmer­zen, Taub­heits­ge­füh­le, Läh­mun­gen im Bereich der Arme und Hän­de kön­nen die Fol­ge sein. In vie­len Fäl­len kön­nen kon­ser­va­ti­ve Behand­lun­gen eine anhal­ten­de Beschwer­de­lin­de­rung her­bei­füh­ren. Bei anhal­ten­den Beschwer­den ist die mikro­chir­ur­gi­sche Ope­ra­ti­on not­wen­dig. Abhän­gig von indi­vi­du­el­len Befun­den wird der Ein­griff aus­ge­hend vom Nacken (Band­schei­ben erhal­tend) oder von vor­ne (mit Abstüt­zung des Zwi­schen­wir­bel­raums oder Ein­satz einer künst­li­chen Band­schei­be) durch­ge­führt. Die Ope­ra­ti­on wird in Abhän­gig­keit von gesund­heit­li­chen Begleit­um­stän­den ambu­lant oder sta­tio­när durchgeführt.

  • Kern­spin­to­mo­gra­phi­sche Dar­stel­lung eines Band­schei­ben­vor­falls zwi­schen dem 5. und 6. Hals­wir­bel in der seit­li­chen Ansicht (links) und Auf­sicht (rechts). Der weit seit­lich gele­ge­ne Befund ohne Rücken­marks­ein­engung erlaubt eine Band­schei­ben-erhal­ten­de Ope­ra­ti­on vom Nacken aus.